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Klin­gel & Briefkastenschild

    Die Ver­wal­tung fer­tigt zu Las­ten des Eigen­tü­mers oder Mie­ters die ange­for­der­ten Schil­der. Auf dem Schild kön­nen bis zu drei Namen (ohne Titel) auf­ge­druckt wer­den. Beim Vor­na­men kann nur der Anfangs­buch­sta­be berück­sich­tigt wer­den. Beach­ten Sie bit­te bei der Bestel­lung, die unter­schied­li­chen Schreib­wei­sen von Dop­pel­na­men oder zwei Mie­tern mit je einem Namen. Bei­spiel: Dop­pel­na­me: Mül­ler-Huber; Zwei Mie­ter: Mül­ler / Huber